Investitionsberatung unter Berücksichtigung der Eigenkapitalvereinbarung - Rating/Basel II

Die Basler Eigenkapitalvereinbarung besteht seit 2007. Das Grundkonzept stützt sich auf drei Pfeiler:

  1. Mindesteigenmittelanforderung
  2. bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess
  3. erweiterte Offenlegung

Das soll Banken die Möglichkeit bieten, die tatsächlichen Geschäftsrisiken besser einzuschätzen. Durch das Rating-System wird Ihre Kreditwürdigkeit geprüft.

Über den Baseler Ausschuss

Der Baseler Ausschuss beaufsichtigt die Finanzlage der 10 wirtschaftsstärksten Länder (G-10-Staaten). Hauptaufgabe ist das Management von Kreditverlusten der Banken und Sparkassen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Wirtschaftsstärke stark an die Stabilität des Bankensystems gekoppelt ist. Durch das als Basel II bezeichnete Abkommen hängt die Kreditvergabe noch stärker mit der Bonität des Unternehmens zusammen. Die Bonität berechnet sich aus harten Faktoren wie Umsatz und andere Bilanzzahlen und weichen Faktoren wie die Unternehmensstrategie und die Qualität des Managements.


Mit besserer Bonität steigen die Chancen für günstige Kredite.

Professionelle Beratung für bessere Kreditwürdigkeit
Selbstverständlich können Sie Ihre Bonität im Vorhinein positiv beeinflussen. Beispielsweise kann die Bestimmung klarer Unternehmensziele Ihre Kreditwürdigkeit stützen.
Lassen Sie sich vor den Kreditverhandlungen mit Banken zu möglichen Optimierungspotenzialen der harten und weichen Faktoren Ihres Unternehmens beraten und starten Sie optimal vorbereitet in die Verhandlungen.

Altenbochumer Steuerberatungsgesellschaft mbH
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